1. Renten- Abfindung Abfindungen aus der Gesetzlichen Rente sind ausschließlich bei der Witwen- und Witwerrente nach Wiederheirat möglich. 2. Abfindung vom Arbeitgeber Abfindungen als Entschädigung für
mehr...Verfügen Hinterbliebene über ein eigenes Einkommen, wird dieses angerechnet auf: Witwen- /Witwerrente Waisenrente an über 18 Jahre alte Kinder Erziehungsrente Grundsätzlich werden alle Einkommensarten
mehr...Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst nach Eintritt eines Versicherungsfalls (berufsbedingte Erkrankung, Arbeitsunfall): Rehabilitationsleistungen sowie: Entschädigungsleistungen
mehr...Die Gesetzliche Rentenversicherung soll folgendes abdecken: sie soll nach einem langen Erwerbsleben, im Alter den Lohn ersetzen und somit den persönlichen Lebensstandard sichern Unterstützung bei Krankheit
mehr...Leistungen zur Absicherung von Hinterbliebenen gewähren: Gesetzliche Rentenversicherung andere öffentlich-rechtliche Träger wie Beamten- oder Soldatenvorsorge Alterssicherung für Landwirte berufsständische
mehr...Der Rentenartfaktor ist ein festgelegter Faktor für die Rentenberechnung und steht für die einzelne Rentenart: Renten wegen Alters: 1,0 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung: 0,5 Renten wegen voller
mehr...Unter Wartezeit versteht man eine leistungsfreie Zeit bei Vertragsbeginn, sie dauert in der Regel 3 Monate. Die Versicherungen wollen vermeiden, dass Personen sich erst dann versichern, wenn diese schon
mehr...Heiratet ein Empfänger von Witwen-/Witwerrente erneut, fällt diese Rente weg. Sie kann wieder aufleben, wenn die neue Ehe aufgelöstoder für nichtig erklärt wird. Nach einer weiteren Ehe erlöscht der Anspruch
mehr...siehe: Witwen- und Witwerrente
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