Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung der betrieblichen und privaten Versicherungen mit Ausnahme der gesetzlichen Renten- und
Krankenversicherungen.
Darüber hinaus berät und betreut der Makler den Auftraggeber in allen Versicherungs- angelegenheiten und verwaltet die jeweils bestehenden Versicherungsverträge; diese Leistungen stellen im Verhältnis zur
Vermittlungstätigkeit eine Nebenleistung dar.