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Mutterschutzfristen

Mutterschutzfristen sind zeitlich eingegrenzt und dauern in der Regel zwischen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, und im Falle einer Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt bis zu 12 Wochen nach der Entbindung. In dieser Mutterschutzfrist besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für die entsprechende Mutter.

Muttergeld
Mutterschaftsgeld
Mutterschutz

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