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Wertsachen aus dem Kurbettzimmer

Der Diebstahl aus dem Kurbettzimmer (einfacher Diebstahl) ist ein versicherbares Risiko im Rahmen der Hausratversicherung. Für eine Entwendung von Hausratgegenständen bei einer stationären Heilmaßnahme leistet der Versicherer eine vereinbarte Entschädigungsleistung. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn dies eindeutig im Vertrag aufgeführt ist.

Abhängig vom Tarif werden auch Bargeld und Wertsachen ersetzt. Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.

Diebstahl aus Kurbettzimmer

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