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Wanderversicherte

Als Wanderversicherte bezeichnet man Versicherungsnehmer, die im Laufe ihres Erwerbslebens Beiträge an verschiedene Rentenversicherungsträger gezahlt haben.
Beispielsweise in die knappschaftliche Rentenversicherung (geringfügig Beschäftigte) und später die Rentenversicherung für Angestellte.

siehe: Rentenversicherung

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