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Sozialgerichts-Rechtsschtutz bereits ab Widerspruchverfahren

Es gibt viele Rechtsschutzversicherungen, die das Widerspruchsverfahren in Sozialrechtsangelegenheiten übernehmen. Zum Sozialrecht zählen Angelegenheiten wie Ablehnung Rente wegen Erwerbsminderung, Ablehnung Schwerbehinderung, Ablehnung Krankengeld, Ablehnung Rente wegen Arbeitsunfall oder Opferentschädigung. Das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren in Sozialrechtssachen wird dabei von dem Versicherer übernommen.

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