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Rechtsschutz bei Erschließung und Anliegerabgaben

Versicherungsschutz besteht, wenn es um einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben, Planfeststellungsverfahren, Enteignungsverfahren sowie im Baugesetzbuch geregelte Verfahren geht.

Der Rechtsschutz beinhaltet Leistungen in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten für sie als Eigentümer selbstgenutzter Immobilien.

Beispielsweise Auseinandersetzungen mit der Stadtverwaltung von ungerechtfertigten Forderungen für Erschließungsabgaben bei der Sanierung von Straßen sind im Rechtsschutz enthalten.

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