Klarstellungserfordernis
Bei Kenntnisnahme von Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer, muss der Versicherer reagieren und vom Vertrag zurücktreten oder kündigen. Er kann sich nicht erst im Versicherungsfall auf seine Leistungsfreiheit berufen.
siehe:
Obliegenheiten,
VVG-Reform