In der Diensthaftpflicht sind nur angestellte Lehrer im öffentlichen Dienst versicherbar. Einige Gesellschaften versichern auch freiberufliche Lehrer, die tätig sind als: Lehrbeauftragter an Universitäten,
mehr...Dieser Einschluss ist wichtig für Bedienstete der Bundeswehr, Polizei, BGS und Zoll, der Berufsfeuerwehr, Straf- und Justizvollzugsdienst sowie Gerichtsvollzieher. Für diese Berufsgruppen besteht in Ausübung
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