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Altersrente für Frauen

Frauen, die vor dem 01. Januar 1952 geboren wurden, haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie,

  • die Wartezeit (15 Jahre) erfüllt haben und
  • mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge nach Vollendung des 40. Lebensjahres für eine versicherte Tätigkeit gezahlt haben.

Auch für versicherte Frauen, die nach dem 31. Dezember 1939 geboren wurden, gilt die Anhebung der Altersgrenze.
zum Weiterlesen:
Rente,
Altersgrenze,
Wartezeit

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